
🏡 Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in einem Schritt oder BEG-Einzelmaßnahmen – welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?
Für energetische Sanierungen stehen Ihnen attraktive Förderprogramme von KfW und BAFA zur Verfügung. Je nach Umfang und Zielsetzung Ihres Projekts kommen unterschiedliche Förderwege infrage – von einzelnen Maßnahmen im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmenförderung bis hin zur umfassenden Sanierung zum KfW-Effizienzhaus („Sanierung in einem Zug“). Bevor Sie mit der Sanierung beginnen sollten Sie unbedingt vorab einen eine/n zugelassene/n Energieeffizienz-Expertin/-Experten hinzuziehen.
Diesen finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de (Dort bin ich übrigens auch gelistet 😉)
📄 Wichtige Vorabinformation
Bevor Sie mit Ihrer energetischen Sanierung starten, beachten Sie bitte unbedingt die formellen Anforderungen der Förderprogramme:
📌 Antragstellung immer vor dem Vorhabenbeginn
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – sonst ist eine Förderung ausgeschlossen. Kontaktieren Sie mich also bitte frühzeitig, um einen sauberen Ablauf zu gewährleisten.
❗ Was zählt als Vorhabenbeginn?
Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags – z. B. mit einem Handwerksunternehmen. Auch mündliche Zusagen oder verbindliche E-Mail-Bestätigungen können als Beginn gewertet werden.
Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden.
🛑 Warten Sie den Förderbescheid ab
Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn:
beim BAFA der Zuwendungsbescheid vorliegt oder bei der KfW die Finanzierung bestätigt wurde (z. B. durch Ihre Bank).
Überblick über die Förderprogramme:
🔧 BEG – Förderung von Einzelmaßnahmen
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden gefördert werden.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst gezielt einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel:
• Austausch von Fenstern und Haustüren
• Fassaden- und Dachdämmung
• Dämmung der obersten Geschossdecke
• Maßnahmen an der Gebäudehülle
• Dachsanierungen zur Verbesserung des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutzes
Die Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung wird von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.

Die Höhe der förderfähigen Summe ist abhängig davon, ob ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) vorliegt oder nicht.
💡 Beispiel: Sanierung mit und ohne iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)
Förderung „mit“ BAFA iSFP:
60.000 € je Wohneinheit*
BAFA Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle je 15% Basisförderung + 5% BAFA iSFP Bonus zusätzlich.
Förderung „ohne“ BAFA iSFP:
nur 30.000 € je WE + 15.000 € (2-6 WE)
BAFA Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle je nur 15% Zuschuss
Beispiel an einer Sanierung:
– ohne BAFA iSFP => 4.500 € Zuschuss
– mit BAFA iSFP => 12.000 € Zuschuss
* Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen pro Kalenderjahr
💶 Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
🏠 KfW-Effizienzhaus Sanierung („In einem Zug“)
Wenn Sie eine vollständige energetische Sanierung oder einen energieeffizienten Neubau planen, können Sie von den Förderprogrammen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) profitieren. Die Förderung wird im Rahmen einer vollständigen Gebäudesanierung oder im Neubau gewährt. Bei der Förderung handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss.
💶 Kredithöhe und Tilgungszuschuss
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser, fördert die KfW Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeits-Klasse erreicht.
Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss.
💶 Auch förderfähig
📄 iSFP:
• Kosten für die Erstellung des iSFP (individueller Sanierungsfahrplan), solange dieser von einem eingetragenen Energieberater der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes erstellt wurde.
👷♂️ Baubegleitung:
Die energetische Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird zusätzlich vom Staat bezuschusst– ein oft unterschätzter Vorteil.
📌 Fazit
Gerne begleite ich Sie fachkundig durch den gesamten Sanierungsprozess – von der Auswahl der passenden Förderprogramme über BAFA oder KfW bis hin zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Maßnahme. Als zertifizierter Energieberater arbeite ich nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und sorge dafür, dass alle Förderbedingungen sicher eingehalten werden. Ich hole für Sie das Maximum an Zuschüssen raus und begleite Sie Schritt für Schritt – zuverlässig, unabhängig und praxisnah.
