Gebäudeenergieberater (HwK)

im Landkreis Rottweil, Freudenstadt, Tuttlingen und Umgebung


Entsorgungskonzept unter Beachtung der „Überlassungspflicht“

📄 Was ist der Sinn eines Entsorgungskonzeptes?

Ein Entsorgungskonzept beschreibt, wie die auf einer Baustelle entstehenden Abfälle korrekt getrennt, gelagert, transportiert und entsorgt werden sollen. Dabei werden alle Abfallarten erfasst, die bei Bau-, Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen anfallen – zum Beispiel Bauschutt, Holz, Metalle, gefährliche Abfälle wie Asbest oder Dämmstoffe.

Das Ziel ist:

• rechtssicherer Umgang mit Abfällen

• Vermeidung von Umweltbelastungen

• Optimierung der Recyclingquote

• Vermeidung unnötiger Kosten

• klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten

👷‍♂️ Warum ist ein Entsorgungskonzept für den Bauherrn wichtig?

Der Bauherr trägt als Veranlasser des Bauvorhabens die Gesamtverantwortung für den gesetzeskonformen Umgang mit Abfällen auf der Baustelle – auch wenn er Dienstleister oder Fachfirmen beauftragt.

Wichtige Gründe für den Bauherrn:

Gesetzliche Pflicht:

Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Landesvorgaben ist der Bauherr verpflichtet, die Einhaltung der Abfallvorschriften sicherzustellen. Ohne Konzept können Bußgelder oder Baustopps bei Verstößen drohen (z. B. unsachgemäßer Lagerung oder illegaler Entsorgung).

Transparenz und Nachweisführung:

Mit einem Entsorgungskonzept hat der Bauherr alle Entsorgungswege dokumentiert und kann auf Nachfrage von Behörden oder Auditoren belegen, dass ordnungsgemäß und nachhaltig gearbeitet wird.

Schutz vor Haftung:

Wenn Entsorgungspflichten nicht klar geregelt sind, kann der Bauherr persönlich haftbar gemacht werden – etwa bei illegaler Entsorgung durch Subunternehmer. Ein gutes Konzept weist Verantwortlichkeiten zu, schützt also rechtlich.

Kostensicherheit:

Abfälle kosten Geld – durch frühzeitige Planung kann unnötiger Mischabfall vermieden werden, was Entsorgungskosten deutlich senkt.


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