Gebäudeenergieberater (HwK)

im Landkreis Rottweil, Freudenstadt, Tuttlingen und Umgebung


Energie-Verbrauchsausweise Online zur Selbsteingabe für Wohngebäude


Informationen zum Selbsteingabe-Tool:

Mit dem Selbsteingabe-Tool können Sie als Eigentümer die für den Energieverbrauchsausweis erforderlichen Gebäude- und Verbrauchsdaten bequem online erfassen.
Grundlage hierfür sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.

Für die Eingabe der Daten benötigen Sie ca. 15-20 Minuten. Außerdem benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Bauantrag oder sonstige Unterlagen, mit denen Sie die Wohnfläche ermitteln können
  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Sonstige Unterlagen die Sie bei der Eingabe unterstützen
  • Bilder des Gebäudes (diese müssen Sie später mit einreichen!!!)

Ablauf:

Bitte tragen Sie die Gebäudedaten in das untenstehende Formular ein. Nach der Eingabe werden Sie zu einer Seite weitergeleitet, auf der Sie die erforderlichen Bilder hochladen können. Anschließend fügen Sie den Energieausweis zu Ihrem Warenkorb hinzu und fahren mit dem Bestellprozess fort.

Für die Bezahlung stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung:

Sie können mit Kreditkarte, Klarna oder Banküberweisung bezahlen.

Nach Abschluss der Dateneingabe werden Ihre Angaben von mir sorgfältig geprüft. Auf dieser Basis erstelle ich den Energieverbrauchsausweis, inklusive Registrierung bei der Registrierstelle des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik).
Das Verfahren ermöglicht eine schnelle, kostengünstige und unkomplizierte Ausstellung, ganz ohne Vor-Ort-Termin.

Den fertigen Energieverbrauchsausweis sowie die dazugehörige Rechnung erhalten Sie anschließend per E-Mail.

(In der Regel erhalten Sie den Ausweis innerhalb von 72 Stunden)
Die Bezahlung muss zwingend davor erfolgen.

Der Preis für einen Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude beträgt 89 €.
(Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet).


Energieausweis prüfen

Energieausweis prüfen

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen. Es sind keine Fachkenntnisse erforderlich.

(z. B. kompletter Umbau, Anbau oder Aufstockung)

Gebäudedaten

Gebäudetypen

Wohngebäude

Ein Gebäude, das Wohnzwecken dient.

Nichtwohngebäude

Ein Gebäude, das keinem Wohnzweck dient.

Beispiele: Bürogebäude, Logistikhallen, öffentliche Verwaltungsgebäude, Geschäftsräume, Verkaufsräume, etc.

Energieausweis – Grundlegende Regeln

Ein Energieausweis muss grundsätzlich für ein einzelnes Gebäude ausgestellt werden.

Ausnahme: Mischgebäude

Ein Gebäude gilt als gemischt genutzt, wenn neben Wohnungen auch Gewerbeeinheiten vorhanden sind.

Reihenhäuser / Doppelhäuser

Eine Gebäudereihe (z. B. eine Reihenhauszeile) oder ein Doppelhaus besteht aus mehreren Gebäuden. Der Energieausweis muss daher für jedes einzelne Gebäude erstellt werden, auch wenn eine gemeinsame Heizungsanlage vorhanden ist.

Wohnfläche

Als Wohnfläche gilt die beheizte Fläche gemäß Wohnflächenverordnung.

Anzahl der Wohnungen

Hier ist die Anzahl der Wohnungen im Gebäude anzugeben.


Verbrauchsdaten

Verbrauchsdaten und Leerstand

Verbrauchsdaten

Es müssen mindestens 36 aufeinanderfolgende Monate an Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen angegeben werden. Die jüngste Abrechnungsperiode muss enthalten sein.

Leerstand

Längere Leerstände (zwischen 5 % und 30 %, ausgenommen Urlaubszeiten) sind anzugeben. Bei einem Leerstand über 30% kann kein Energieverbrauchsausweis sondern muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden.

Berechnung des Leerstands

Der Leerstand ergibt sich aus dem Anteil der leerstehenden Fläche multipliziert mit dem Anteil des Zeitraums.

Beispiel:

70 m² von 250 m² standen 6 Monate leer

  • Flächenanteil: 28 %
  • Zeitanteil: 50 %
  • → Leerstand: 14 % (0,28 × 0,5 = 0,140)

Warmwasser

Falls das Warmwasser nicht über den Energieträger erzeugt wird, wird automatisch ein Aufschlag für dezentrale Warmwasserbereitung berücksichtigt.

Auswahl „Der Energieträger wird zur Warmwasserbereitung genutzt.“ Falls angekreuzt, wird der Warmwasserverbrauch gemäß Heizkostenverordnung (HeizkostenV) geschätzt:

Energieträger 1

Energieträger 2


Den Zeitraum entnehmen Sie Ihrer Verbrauchsabrechnung. Bei Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets, die unregelmäßig nachgekauft werden, liegen meist nur Angaben zu den eingekauften Mengen vor. Da der Verbrauch innerhalb eines Jahres nicht genau erfasst werden kann, erlaubt das GEG, einen zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten, einschließlich der letzten Heizperiode, zu verwenden.


Haustechnik

Das Baujahr der Heizungsanlage ist immer anzugeben. Falls die Heizung aus dem Baujahr des Gebäudes stammt, kann dieses übernommen werden. Bei Nah- oder Fernwärme ist das Einbaujahr der Übergabestation maßgeblich.

Wenn Räume klimatisiert werden, ist die Fläche dieser gekühlten Räume anzugeben.


Nutzung erneuerbarer Energien

Falls eine thermische Solaranlage oder Wärmepumpe vorhanden ist, muss dies angegeben werden.

Bitte zutreffendes ankreuzen:


Hüllfläche des Gebäudes

Wenn das Gebäude nachträglich gedämmt oder die Fenster erneuert wurden, sind dazu Angaben zu machen. Der Energieausweis enthält Empfehlungen zu Sanierungsmaßnahmen, die die energetischen Eigenschaften des Gebäudes verbessern können. Diese Empfehlungen hängen ab vom Baujahr des Gebäudes und bereits durchgeführten Sanierungen.

Sanierungsjahr: Das Jahr, in dem das Gebäude ganz oder teilweise energetisch saniert wurde (z. B. Dämmung der Gebäudehülle, Fensteraustausch).


Energieberatung Staiger
Torsten Staiger
Rötenberger Straße 23, 78737 Fluorn-Winzeln

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