
EWärmeG BW:
Nach dem Austausch Ihrer Heizungsanlage sind Sie verpflichtet, gegenüber der zuständigen unteren Baurechtsbehörde nachzuweisen, wie Sie die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG BW) erfüllt haben.
Dazu müssen Sie die gewählte Erfüllungsoption (z. B. Nutzung erneuerbarer Energien oder Ersatzmaßnahmen) von einem fachkundigen Experten bestätigen lassen und die vollständigen Unterlagen an Ihre untere Baurechtsbehörde übermitteln.
Gerne unterstütze ich Sie dabei!
GEG (Gebäudeenergiegesetz):
Der GEG-Nachweis ist ein Pflichtdokument, das zeigt, dass Ihr Gebäude gut gegen Wärmeverluste geschützt ist – also energieeffizient gebaut oder saniert wird. Das spart nicht nur Heizkosten, sondern schützt auch das Klima. Die Einhaltung des GEG ist auf Grundlage von Berechnungen nach der DIN V 18599 nachzuweisen.
Gerne unterstütze ich Sie auch hier!
Ausschnitte aus dem Nachweis:
