Gebäudeenergieberater (HwK)

im Landkreis Rottweil, Freudenstadt, Tuttlingen und Umgebung


Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 schreibt vor, dass die Lüftung von Wohnungen nutzerunabhängig funktionieren muss – also auch dann, wenn die Bewohner nicht anwesend sind. Ziel ist es, Feuchteschäden, Schimmelbildung und schlechte Luftqualität zu vermeiden.


🏠 Wann ist ein Lüftungskonzept erforderlich?

Ein Lüftungskonzept muss erstellt werden, wenn bei einem Bestandsgebäude (Altbau) eine Modernisierungsmaßnahme ansteht, die:

den Austausch der Fenster betrifft oder eine Dachsanierung umfasst und dabei mehr als ein Drittel der jeweiligen Fläche erneuert wird.


📊 Was wird im Lüftungskonzept geprüft?

Mit dem Lüftungskonzept wird überprüft, ob der Luftvolumenstrom über Undichtigkeiten der Gebäudehülle (Infiltration) größer ist als der für den Feuchteschutz notwendige Luftwechsel.

—> Ist das nicht der Fall, müssen technische Lüftungsmaßnahmen eingeplant werden.


🔧 Welche Lösungen sind möglich?

Wenn die natürliche Infiltration nicht mehr genügt, kommen z. B. folgende Systeme zum Einsatz:

• Zentrale Lüftungsanlagen

• Dezentrale Lüftungsanlagen


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